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AGB

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
der Firma Zotter Fleisch GmbH
Oberbuch 39, A-8274 Buch/St. Magdalena
gültig ab November 2021


Nachstehende Bedingungen gelten für alle von uns angenommenen und ausgeführten Aufträge und schließen sowohl
allgemeine Geschäftsbedingungen sowie individuelle Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner ausdrücklich aus.

1. PREISE
Die von uns bekannt gegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und, wenn keine andere Vereinbarung schriftlich
getroffen wurde, ab Buch/St. Magdalena. Die Bezahlung der Ware hat, sofern keine schriftlichen Vereinbarun gen getroffen
wurden, sofort nach Erhalt der Rechnung und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Abweichend davon behalten wir uns vor,
Lieferungen nur gegen Barauszahlung auszuführen oder Vorauskassa zu verlangen. Eine Kompensation der Forderungen
des Vertragspartners mit unserem Verkaufs- und Lieferentgelt kann nur dann erfolgen, wenn diese Forde rungen von uns
schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurden. Generell gilt ein umfassendes Kompensationsverbot.

2. LIEFERZEITEN
Die Lieferzeit ist stets unverbindlich. Bei Überschreitungen oder Verhinderung durch höhere Gewalt der von uns angegebenen
Lieferzeit hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vornahme eines Deckungskaufes. Es
werden weiteres keine Vertragsstrafen vereinbart.

3. VERSAND UND ABNAHME
Der Warentransport erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn die Preise frei Bestimmungsort
vereinbart gelten. Für die Verrechnung gelten die am Verladeort ermittelten Mengen und Gewichte. Eine Prüfung oder
Besichtigung der Ware hat sofort bei der Übergabe zu erfolgen. Spätere Mängelrügen werden ausge schlossen. Wird auf
eine Abnahme ausdrücklich oder stillschweigend verzichtet, oder ist dem Vertragspartner aus ihm zu zurechnenden
Gründen eine Abnahme nicht möglich, so gilt die Ware mit dem Versand als vorschriftsmäßig geliefert und vorbehaltlos
angenommen. Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein die vollständige ordnungsgemäße
Übernahme der Ware und erklärt sich mit den auf der Rückseite der Lieferpapiere abgedruckten Ge schäfts-, Verkaufs- und
Lieferbedingungen einverstanden. Wird die Ware in Abwesenheit des Vertragspartners (Nachtzu stellung etc.) zugestellt, so
erkennt der Vertragspartner die vollständige Lieferung auch ohne Übernahmebestätigung an.

4. LAGERUNG UND HALTBARKEIT
Angeführtes Fleisch ist von höchster Qualität und den Güteklassen 1-4 sowie Handelsklasse A zuzuordnen. Das Frischfleisch
ist, sofern es als solches zuerkennen bzw. gekennzeichnet ist, bei Temperatur von +1 °C bis +7 °C zu lagern. Bei nachgewiesener
vorschriftsmäßiger Manipulation und Lage rung garantieren wir eine Haltbarkeit bis zu dem von uns angegebenen
Verbrauchsdatum. Für Tiefkühlware gewähren wir bei ebenfalls nachgewiesener vorschriftsmäßiger Manipulation und
Lagerung bei Temperaturen von -18 °C bis -20 °C eine Haltbarkeit bis zu dem von uns angegebenen Verbrauchsdatum. Wir
leisten keine Gewähr für die Haltbarkeitsdaten, wenn die Ware vom Warenempfänger falsch gelagert oder die Kühlkette
von diesem unterbrochen wird.

5. BEANSTANDUNGEN
Diese sind nur für die bei Abnahme nicht erkennbaren Mängel zulässig und sind innerhalb von zwölf Stunden nach Abnah me
der Lieferfirma bekannt zu geben. Rücksendungen oder Umtausch sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

6. VERPACKUNG U. LIEFERUNG
Die Ware wird in Kunststoffkisten bzw. Paletten oder in Einwegkartons verpackt und geliefert. Die Kunststoffkisten und
Paletten bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Sollten Kunststoffkisten oder Kunststoffpaletten vom Vertragspartner nicht
retourniert werden sind wir berechtigt, den jeweiligen Wiederbeschaffungswert dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

7. EIGENTUMSVORBEHALT UND ZAHLUNG
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und allfälliger Kosten und Spesen unser allein-iges
Eigentum. Der Käufer anerkennt ausdrücklich diesen Eigentumsvorbehalt als wirksam. Waren gelten erst nach erfolgreicher
Einlösung als bezahlt. Nicht bezahlte Waren können von uns jederzeit rückgefordert werden. Der Vertragspartner
ist verpflichtet, uns Änderungen in den Eigentumsverhältnissen für noch nicht bezahlte Ware unverzüglich mitzuteilen. Das
vereinbarte Zahlungsziel wird auf der Rechnung vermerkt. Geleistete Zahlungen können auf die älteste Forderung angerechnet
werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die bankmäßigen Zinsen sowie angelaufene Spesen zu ver rechnen.

8. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Als Erfüllungsort gilt und für beide Teile der Lieferung der Ware ab Werk der Standort des Lieferwerkes, ansonsten der Ort der
Abnahme. Erfüllungsort für Zahlungen ist Buch/St. Magdalena. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche, sich unmit telbar
oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten sind die sachlich zuständigen Gericht in Graz.
Nebenabreden oder sonstige Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Sollten einzelne
Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen oder des Vertr;ges unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht; anstelle der ungültigen Bestimmung tritt dann diejenige Regelung, die dem gewünschten
Vertragszweck in zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.